Kompetenzzentrum BVG
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der regulatorischen Anforderungen im BVG-Bereich (wie bspw. Strukturreform, OAK-Weisung für den Ausweis der Vermögensverwaltungskosten, neue Anlagevorschriften BVV2, usw.) in den letzten Jahren ist die Revision von Vorsorgeeinrichtungen zunehmend anspruchsvoller geworden. Eine Studie hat ergeben, dass zahlreiche Revisionsstellen lediglich eine bis nur sehr wenige Vorsorgeeinrichtungen prüfen, weshalb von verschiedenen Seiten - unter anderem auch von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) - eine Verschärfung der Anforderungen für die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen gefordert wurde.
Mit dem Ziel die Qualität der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen zu erhöhen, hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) am 7. November 2016 die Weisungen W-03/2016 „Qualitätssicherung in der Revision nach BVG“ veröffentlicht. Darin hat die OAK BV als eine der definierten Massnahmen folgende Mindestanforderungen an den leitenden Revisor festgelegt:
• Erfahrung aus praktischer Revisionstätigkeit in der beruflichen Vorsorge von 50 verrechenbaren Prüfstunden pro Kalenderjahr;
• Weiterbildung in der beruflichen Vorsorge von vier Stunden pro Kalenderjahr.
Rechnungsprüfung in der Gemeinde
Die Privatwirtschaft wird immer wieder durch Schlagzeilen über Rechnungslegungsskandale überrascht. Auch im öffentlichen Sektor sind solche Schlagzeilen zu finden. Solche Fälle und die Entwicklungen in der öffentlichen Rechnungslegung zeigen unmissverständlich auf, wie wichtig die fachmännische Prüfung im öffentlichen Bereich ist.